Elf Jahre nach dem Absturz des Germanwings-Flugs 9525 in den französischen Alpen haben die Hinterbliebenen erneut vor Gericht verloren. Sie wollten Geld vom Staat, weil bei der flugmedizinischen Untersuchung des Piloten Fehler passiert seien. Die Richter vom Landgericht Braunschweig wiesen die Klage aber nun ab. Sie hätten Geld von Germanwings verlangen können und müssen. Die Angehörigen hatten in den vergangen Jahren bereits in mehreren Gerichtsverfahren verloren.
Eilmeldung: Germanwings-Absturz: Angehörige verlieren erneut vor Gericht

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